Allgemeine Geschäftsbedingungen RITORNO ALLA NATURA
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Ritorno alla Natura.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Häuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Ritorno alla Natura in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Ritorno alla Natura steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind Ritorno alla Natura und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Ritorno alla Natura gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
2.3 Alle Ansprüche gegen Ritorno alla Natura verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ritorno alla Natura beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Ritorno alla Natura ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Hausüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise von Ritorno alla Natura zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Ritorno alla Natura an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3 Ritorno alla Natura kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung von Ritorno alla Natura oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Appartements und/oder für die sonstigen Leistungen von Ritorno alla Natura erhöht.
3.4 Rechnungen von Ritorno alla Natura sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Ritorno alla Natura berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
3.5 Ritorno alla Natura ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist Ritorno alla Natura berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Ritorno alla Natura aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG UND NOSHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Ritorno alla Natura geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung von Ritorno alla Natura in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang bei Ritorno alla Natura. Wir gewähren eine kostenfreie Stornierung bei Einhaltung einer Stornierungsfrist bis 1 Tag vor Anreise.
4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Appartements kann Ritorno alla Natura die vertraglich vereinbarte Vergütung nach gebuchten Vereinbarungen in Rechnung stellen.
4.4 Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen von Ritorno alla Natura.
5. RÜCKTRITT DES RITORNA ALLA NATURA
5.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Ritorno alla Natura ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
5.2 Bei berechtigtem Rücktritt von Ritorno alla Natura entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. APPARTEMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements im Ritorno alla Natura spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Ritorno alla Natura aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
7. HAFTUNG
7.1 Ritorno alla Natura haftet für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Ritorno alla Natura die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ritorno alla Natura beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Ritorno alla Natura beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Ritorno alla Natura auftreten, wird das Ritorno alla Natur bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen, insbesondere Geld oder andere Wertgegenstände, haftet Ritorno alla Natura dem Kunden nicht.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von Ritorno alla Natura abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet Ritorno alla Natura nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4 Das Mitbringen von Haustieren: Das Tier sollte sich alleine und geräuschlos im Appartement aufhalten können. Für Decken, Fressnapf, Körbchen und Tiernahrung ist der Gast verantwortlich. Tiere haben nichts in Duschen, Betten und auf Sitzmöbeln verloren. Für Schäden an Möbeln und Fußböden ist der Gast voll verantwortlich. Sollte das Appartement zeitweise nicht vermietbar sein haftet der Gast auch dafür. Wir berechnen den Schaden an den Gast – ausschließlich dieser regelt den Sachverhalt mit seiner Versicherung.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort von Ritorno alla Natura.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin:
Sonia Cerioli
Mobil: + 39 349 7952231
E-Mail: booking@ritorno-alla-natura.com